Der Kreisverband Segeberg hat auf seiner Jahreshauptversammlung am 13. März 2023 einstimmig beschlossen:
Antrag zum Feiertagsgesetz:
„ Der 23. Mai ist der Tag, an dem im Jahre 1949 das Grundgesetz in Kraft getreten ist.
Dieser Tag wird ab 2024 zum gesetzlichen Feiertag erklärt.
Gleichzeitig werden alle staatlichen und auch kommunale Behörden angehalten, an diesem Feiertag besondere Veranstaltungen für die Menschenrechte, die Demokratie und die Freiheit durchführen.“
Begründung:
Am 23. Mai wird in den öffentlichen Bereichen bisher lediglich jährlich geflaggt.
Immer wieder ist festzustellen, dass viele Bürgerinnen und Bürger unwissend nachfragen, warum dieses geschieht. In der Presse beschränkt sich die Berichterstattung auf wenige Artikel.
Dieses zeigt, dass der tatsächliche Grund für das Flaggen – die Gründung unserer freiheitlichen, demokratischen Grundordnung - nicht ausreichend bekannt ist.
Der Tag, an dem das Grundgesetz in Kraft getreten ist, ist leider viel zu wenig im Bewusstsein der Menschen in unserem Land verankert.
Aber gerade in Zeiten, in denen durch Anti-Demokraten und Populisten die Demokratie immer mehr in Frage gestellt wird, muss die Bewusstseinsbildung für unsere Freiheit und unsere Demokratie in unserer Gesellschaft erheblich gestärkt werden. Es muss der Gleichgültigkeit entgegengewirkt werden.
Dafür muss der 23. Mai zum gesetzlichen Feiertag erklärt werden. Flaggen alleine reicht nicht.
Gleichzeitig müssen die staatlichen und die kommunalen Behörden, aber auch die sonstigen öffentlichen Einrichtungen, insbesondere die Schulen aufgefordert werden, besondere Veranstaltungen zum Thema „Der Wert der Demokratie für eine freie Gesellschaft“, durchzuführen.
Demokratie ist nicht selbstverständlich, sondern den Bürgern muss klar sein, dass es unser aller Einsatz braucht, diese zu verteidigen und auch für sie persönlich zu arbeiten.